ALLGEMEINE VERKAUFS- UND

LIEFERBEDINGUNGEN VON AIKON

Gültig ab 07.06.2023


I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN


1. Die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen legen die Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen den Parteien bei Geschäften im Zusammenhang mit dem Verkauf von AIKON-Produkten an jeden Geschäftspartner fest, der Unternehmer ist.


2. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten in ihrer Gesamtheit, es sei denn, die Parteien vereinbaren in einem gesonderten schriftlichen Vertrag etwas anderes.


3. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind unter https://www.aikondistribution.de/verkaufs-und-lieferbedingungen-9


4. Diese AGB sind integraler Bestandteil jedes Angebots und jeder Bestellung, und die Aufnahme der Zusammenarbeit beim Kauf der Produkte gilt gleichzeitig als Annahme dieser Bedingungen.


DEFINITIONEN:


1. AIKON - bedeutet AIKON DISTRIBUTION Bieg Żmuda Sp. K. mit Sitz in Bytom, ul. Łagiewnicka 25, 41-902 Bytom, POLEN, NIP: 6263015025, REGON: 243545582


2. AGB - bezeichnet die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, die die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den Parteien beim Verkauf von Produkten regeln.


3. Unternehmer - ist eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine nicht rechtsfähige Organisationseinheit, die eine unternehmerische Tätigkeit ausübt, insbesondere im Sinne von Artikel 2 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (GBl. 1993 Nr. 47 Pos. 211). Unternehmer sind auch Partner einer Lebenspartnerschaft.


4. Produkte - Fenster aus PVC, Aluminium, Holz, Rollläden, Fensterbänke, Außenrollläden, Eingangstüren, Garagentore und andere, die von der AIKON im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit verkauft werden.


5. Angebot - ein Vorschlag für den Verkauf von Produkten, der von einem Vertreter der AIKON an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt wird,


6. Bestellung - die Übersendung eines Scans des Angebots durch den Kunden an die AIKON per E-Mail, zusammen mit der Unterschrift und dem Stempel des Kunden oder der lesbaren Unterschrift des Kunden.


7. Kunde - bezeichnet den Unternehmer, dem ein Angebot per E-Mail übermittelt wurde.


II.  ANGEBOTE


1. Die von der AIKON erstellten Angebote sind Preisvorschläge und stellen kein verbindliches Verkaufsangebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches dar, sondern lediglich einen Vorschlag für die Erteilung einer Bestellung durch einen potenziellen Kunden. Solange kein Auftrag erteilt wird, ist das Angebot der AIKON ein unverbindliches Angebot.


2. Alle Angebote und Preislisten sind freibleibend. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des am Tag des Angebots gültigen Preises und ist einmalig. Die Zusicherung der Preisbeständigkeit bedarf einer besonderen schriftlichen Bestätigung. Die von der AIKON angegebenen Produktpreise sind Nettopreise.


3. Die Maße der vom Kunden zur Verfügung gestellten Fenster sind in Millimeter anzugeben. Die AIKON haftet nicht für die vom Kunden vorgenommenen Messungen. Die im Angebot angegebenen Maße sind Produktionsmaße.


4. Nur per E-Mail oder schriftlich getroffene Vereinbarungen zwischen den Parteien sind verbindlich.


5. Jedes Angebot wird von der AIKON auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Daten erstellt. Die Annahme einer Lösung für ein bestimmtes Produkt durch die AIKON gemäß den vom Kunden bereitgestellten Anforderungen kann nicht als Grund für irgendwelche Ansprüche gegenüber der AIKON oder für die Annahme durch den Kunden dienen, dass die Ware nicht mit der Bestellung übereinstimmt.


6. Die Grundlage für die Erstellung eines Angebots sind die vom Kunden übermittelten technischen Spezifikationen für die Fenster. Die AIKON erstellt keine Angebote auf der Grundlage von technischen Zeichnungen von Gebäuden.


7. Die AIKON kann bei der Erstellung des Angebots eine eigene Auslegung der technischen Spezifikation vornehmen, die der Kunde zu überprüfen hat und die keine Grundlage für eine Reklamation darstellt.


8. Der Kunde ist verpflichtet, der AIKON in der Phase der Angebotserstellung die endgültige Lieferadresse mitzuteilen.


9. Bevor der Kunde das Angebot annimmt und die Bestellung aufgibt, ist er verpflichtet, die Angaben im Angebot sorgfältig zu prüfen, insbesondere ist er verpflichtet, die Abmessungen der Produkte, die Mengen, die Farben, die Öffnungsrichtungen, die Glasarten, das Zubehör und andere Elemente des Angebots zu prüfen.


10. Die Annahme des Angebots per E-Mail ist gleichbedeutend mit der Bestätigung aller im Angebot enthaltenen Daten, und gleichzeitig erklärt der Kunde mit der Annahme des Angebots, dass er sich mit den AGB vertraut gemacht hat und diese ohne Vorbehalte akzeptiert.


11. Jedes von einem Vertreter der AIKON übermittelte Angebot ist für einen Zeitraum von 14 Tagen verbindlich und verliert nach diesem Zeitraum seine Gültigkeit, mit Ausnahme von Angeboten, die individuell mit dem Kunden vereinbart wurden. Eine Änderung der Bestellung vor Beginn des Produktionsprozesses des Produkts kann zu einer Änderung der ursprünglichen Lieferzeit oder des Preises der Bestellung führen oder nicht möglich sein oder die AIKON dazu verpflichten, eine Korrektur der Bestellung zu erstellen, die vom Kunden erneut per E-Mail genehmigt werden muss.


12. Die Muster und Entwürfe der Produkte dienen der Veranschaulichung in Bezug auf Qualität und Farben, insbesondere die Struktur der Produkte aus natürlichen Materialien (Holz) kann Äste enthalten und von den in den Produktkatalogen der AIKON angegebenen Farben abweichen. Diesbezügliche Abweichungen stellen keinen Grund zur Beanstandung dar.


13. Die Parteien verpflichten sich, das Angebot und alle darin enthaltenen Bestimmungen vertraulich zu behandeln.



III. BESTELLUNGEN


1. Der Kunde gibt seine Bestellungen für AIKON-Produkte unter Verwendung der von AIKON verwendeten Nomenklatur auf.


2. Die Bedingung für den Beginn des Auftrags zur Produktion ist:


a) die Annahme des endgültigen Angebots durch den Kunden per E-Mail durch Übersendung eines eingescannten Angebots mit Unterschrift und Stempel des Kunden oder einer lesbaren Unterschrift auf dem von einem Vertreter der AIKON erstellten Angebot,
b) die Gutschrift von 50% des Auftragswerts als Vorauszahlung auf das Bankkonto der AIKON,
c) die Übermittlung der Lieferadresse und der Rechnungsdaten an die AIKON.


3. Der voraussichtliche Fertigstellungstermin des Auftrags wird vom Vertreter der AIKON so bald wie möglich nach Produktionsbeginn per E-Mail mitgeteilt. Die von der AIKON angegebenen Abladetage und -zeiten sind annähernd und stellen keinen Grund für Reklamationen dar.


4. Der Stand der Auftragserfüllung wird regelmäßig von einem Vertreter der AIKON per E-Mail an die im Angebot angegebene E-Mail-Adresse des Kunden mitgeteilt.


5. Der Fertigstellungstermin des Auftrags kann sich gegenüber dem in Abs. 4 genannten voraussichtlichen Termin verschieben, wenn der Auftrag aufgrund von Produktionsauslastungen bei den Zulieferern, Rohstoffmangel bei den Zulieferern, höherer Gewalt, Epidemien, Streiks, Bränden, Notfällen bei den Zulieferern oder aufgrund von unzumutbaren Liefererschwernissen, die die Parteien als Insolvenz oder Konkurs der Zulieferer der AIKON ansehen, nicht erfüllt werden kann.


6. Sobald mit der Produktion der vom Kunden bestellten Waren, wie im Auftrag angegeben, begonnen wurde, kann der Auftrag nicht mehr geändert werden.


7. Jede Kundenbestellung wird nach den individuellen Spezifikationen des Kunden ausgeführt und kann daher nicht zurückgegeben werden.


8. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der AIKON kommt mit der Vorauszahlung gemäß Teil III, Punkt. 3 lit. b der AGB gemäß dem abgegebenen Angebot zustande.


9. Die AIKON haftet nicht für die Ausführung der Produkte gemäß den Anweisungen des Kunden, gemäß den Anforderungen und auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Entwürfe in Bezug auf ihre beabsichtigte Verwendung, ihren Zweck, ihre Funktionalität usw. Die AIKON haftet nicht für die Verletzung von Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten gegenüber Dritten, und alle diesbezüglichen Ansprüche gegenüber der AIKON gehen zu Lasten des Kunden.


IV. ZAHLUNGEN


1. Der Kunde zahlt für den Auftrag wie folgt:


a. 50 % des Auftragswerts als Vorauszahlung auf der Grundlage der vom AIKON-Vertreter per E-Mail übermittelten Informationen,
b. die restlichen 50 % des in der Bestellung angegebenen Preises vor dem Versand der Produkte an den Kunden. Nach Gutschrift der letzten Zahlung wird der Kunde über den Stand der Bestellung und das Lieferdatum informiert.


2. Die Anzahlung ist nicht erstattungsfähig und verfällt an die AIKON, wenn mit der Produktion begonnen wird und der Kunde die Bestellung storniert, oder wenn die Waren aufgrund der Nichtzahlung der in Teil IV Abs. 1 Buchstabe b der AGB genannten Zahlung nicht freigegeben werden können. 1 Punkt b der AGB.


3. Der Kunde hat im Titel der Überweisung die Nummer des Angebots anzugeben, auf das sich die Zahlung bezieht.


4. Die gekauften Produkte gehen in das Eigentum des Kunden über, sobald die letzte Zahlung auf dem Konto der AIKON gutgeschrieben wurde (Teil IV, Punkt 1 b der AGB).


5. Für den Fall, dass der Kunde nicht über eine aktive.


6. Falls der Kunde keine aktive Steueridentifikationsnummer der Europäischen Union (NIP-EU) hat, wird die AIKON die Mehrwertsteuer zu dem am Tag der Rechnungsstellung geltenden Satz hinzufügen.


7. Das Datum der Zahlung für den Auftrag ist das Datum, an dem der Betrag auf dem Bankkonto der AIKON gutgeschrieben wird.


8. Erfüllt der Kunde eine seiner Verpflichtungen aus dem Auftrag während eines Zeitraums von mindestens 90 Tagen ab dem Datum des Auftrags nicht, wird sich die AIKON mit dem Kunden in Verbindung setzen, um die Situation zu klären.


9. Wird der Kunde nicht kontaktiert, ist die AIKON berechtigt, den Auftrag zu kündigen, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden und die bestellten Waren auf Lager zu halten. In einem solchen Fall gelten die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

  
10. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen ist die AIKON im Falle eines Schadens, der die vorbehaltenen Vertragsstrafen übersteigt, berechtigt, einen zusätzlichen Schadenersatz zu fordern.


V. LIEFERUNG


1. Die AIKON liefert die gemäß der Bestellung erworbenen Produkte an die vom Kunden im Angebot angegebene Lieferadresse.


2. Die Bestätigung des Liefertermins erfolgt unter der Bedingung, dass die Abschlusszahlung für den Auftrag auf dem Bankkonto der AIKON gutgeschrieben wurde, wie in Teil IV Abs. 1 Buchst. b der AGB angegeben. 1 Punkt b der AGB angegeben ist.


3. Der Entladeort muss eine freie Zufahrt für LKWs ermöglichen und über einen Entladeplatz verfügen. Der Kunde ist verpflichtet, die AIKON vor Annahme des Angebots auf eventuelle Hindernisse für die Anlieferung hinzuweisen (z.B. enge Straßen, Fahrverbote für Lkw, steile Zufahrten usw.).


4. Das gekaufte Produkt wird auf Einweg-Holzpaletten geliefert, die beim Kunden verbleiben.


5. Die AIKON stellt keinen Gabelstapler und keine Hebebühne für die Lieferung des Produkts zur Verfügung.

6. Der Kunde stellt selbst das Personal und die Ausrüstung zur Verfügung, die für das Abladen der in der Bestellung angegebenen Produkte erforderlich sind. Die Fahrer, die die Produkte ausliefern, laden die Waren nicht ab.


7. Nimmt der Kunde die Produkte nicht ab oder ist der Kunde nicht an der angegebenen Lieferadresse anwesend, ist die AIKON berechtigt, dem Kunden die Kosten für den Aufenthalt des Fahrers oder die Kosten für die Rückfahrt des Fahrers mit den vom Kunden bestellten Produkten nach Polen zu den von der AIKON berechneten Tarifen in Rechnung zu stellen.


8. Nimmt der Kunde die Produkte nicht innerhalb von 14 Tagen, nachdem er über den ersten Liefertermin informiert wurde, ab, ist die AIKON berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Lagerung der Produkte in Höhe von 15 EUR pro Regal für jeden Tag der Lagerung der nicht abgerufenen Produkte in Rechnung zu stellen. Nach Ablauf von 30 Tagen gilt die in Teil IV, Punkt 8 der AGBs enthaltene Bestimmung.


9. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe an den Frachtführer ab dem Lager der AIKON auf den Kunden über.  Der Kunde haftet für den zufälligen Untergang der Ware beim Abladen.


10. Als Liefernachweis gilt das von der AIKON ausgestellte und vom Kunden unterzeichnete WZ- und CMR-Dokument.


11. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Erhalt auf Menge und mechanische Beschädigung zu prüfen. Etwaige Unstimmigkeiten sind dem Fahrer schriftlich mitzuteilen und insbesondere auf dem CMR-Beleg zu vermerken.


12. Voraussetzung für die Annahme von Reklamationen im Zusammenhang mit Schäden an den Produkten ist, dass der festgestellte Mangel im CMR-Dokument detailliert beschrieben wird und Fotos des beschädigten Artikels per E-Mail an die AIKON gesendet werden.


13. Mechanische Schäden und sichtbare Mängel am Produkt, die nach der Installation gemeldet werden, werden nicht akzeptiert.


14. Die AIKON haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit erwarteten Vorteilen, entgangenem Gewinn, Produktionsverlusten, Verlust des Ansehens auf dem Markt und bei Dritten, d.h. z.B. bei Vertragspartnern des Kunden.


15. Die Frist für die Bearbeitung von Reklamationen beträgt für die AIKON 21 Tage. Unter Bearbeitung der Reklamation ist zu verstehen, dass der Abnehmer die Möglichkeit hatte, sich mit der Lösung des Falles durch die AIKON vertraut zu machen. Die Frist kann verlängert werden, wenn die Bearbeitung der Beschwerde auf die Komplexität des Falles zurückzuführen ist oder zusätzliche Erklärungen erfordert. In diesem Fall informiert die AIKON den Kunden über die Verlängerung der Frist für die Bearbeitung der Reklamation.


VI. GARANTIEN


1. Der detaillierte Umfang der Garantie für die Produkte ist in der AIKON-Garantiekarte festgelegt, die ein integraler Bestandteil der AGB ist. Die Garantiekarten werden von der AIKON auf Anfrage des Kunden per E-Mail zugesandt.


2. Während der Garantiezeit ist die Haftung der AIKON im Rahmen der Gewährleistung ausgeschlossen.


VII. RÜCKTRITT VOM VERTRAG


1. Für den Fall, dass die AIKON den Vertrag ganz oder teilweise nicht erfüllen kann, ist sie berechtigt, innerhalb von 60 Tagen nach Eingang der Bestellung bei der AIKON vom Vertrag zurückzutreten, nachdem sie den Kunden darüber informiert hat. Für daraus entstehende Schäden haftet die AIKON nicht.


VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN


1. Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich über Adressänderungen informieren. Bis zur Mitteilung einer Adressänderung gelten alle Briefe und Lieferungen, die an die alte Adresse gesandt werden, als wirksam zugestellt.


2. Auf die Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus den AGB und den abgeschlossenen Aufträgen ergeben, ist ausschließlich polnisches Recht anwendbar.


3. In Angelegenheiten, die hier nicht geregelt sind, gelten die einschlägigen polnischen Vorschriften, d.h. insbesondere das polnische Zivilgesetzbuch.


4. Die Ungültigkeit einer der Bestimmungen der AGB, z.B. aufgrund von Änderungen der allgemein geltenden Vorschriften, hat nicht die Ungültigkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.


5. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung der AGB ergeben, werden ausschließlich von dem für den Sitz der AIKON zuständigen Gericht, d.h. dem Gericht in Bytom (Polen) entschieden.


6. Die AIKON behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Jede Änderung der AGB tritt ab dem hier angegebenen Datum in Kraft, mit der Maßgabe, dass für die vom Kunden aufgegebenen Bestellungen die Bestimmungen der AGB ab dem Datum der Aufgabe der Bestellung gelten.